HMS verwaltet Mietwohnungen und Objekten unter Berücksichtigung der Rechte
und Pflichten sowie Interessen des Vermieters oder Eigentümers und deren Mieter

Miet-Verwaltung
Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, dessen Tätigkeit die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft ist, vertritt die Miet-Verwaltung den Hauseigentümer bzw. Vermieter gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis hin zu Behörden, Versorgungs-, und sonstige Dienstleister. Als Grundlage für die rechtliche Konformität, dient das Bürgerliche Gesetzbuch. Darin ist das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar aufgesetzt. Die Kernaufgaben der Miet-Verwaltung bestehen aus der Grund-, der Kaufmännischen-, und wenn vom Auftraggeber gewünscht auch aus der Technischen-Verwaltung. Das Dienstleistungsspektrum, sowie detaillierte Aufgaben werden bei der Mietverwaltung im Verwaltervertrag detailliert benannt.
Allgemeine Grundverwaltung
  • Vertretung des Eigentümers bzw. Vermieters mit seinen Rechten und Pflichten
  • Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
  • Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen z.B. Versicherungsverträge, Wartungsverträge
  • Vertretung bei / mit Anwälten und vor Gericht
  • Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand von Mieten oder Betriebskosten
  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften und Gesetzen Vertretung bei / mit Anwälten und vor Gericht
  • Korrespondenz mit oder zwischen Mietern und Vermieter
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen oder Mietminderungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
Kaufmännische Verwaltung
  • Verwaltung und Verbuchung des Geldverkehrs
  • Ausführung der monatlichen Sollstellung der Mietzahlungen und deren Überwachung
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter und ggf. Mahnung
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen z.B. Versicherungsverträge, Wartungsverträge
  • Verwaltung der Mietkonten, Erhaltungsrücklagekonten sowie Kautionskonten
  • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen



Technische Verwaltung
  • Überwachung von Objekten, durch regelmäßige Objektbegehungen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, nach vorangegangener Preisanfrage, Ausschreibung und Auftragsvergabe.
  • Rechnungskontrolle, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Einführung und Kontrolle der Verkehrssicherungspflichten z.B. Winterdienst, Hausmeisterdienst, Einhaltung von Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Heizungsanlagen, Fahrstuhleinrichtungen usw...)
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber der Versicherung und dem Verursacher
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Ggf. das Beauftragen von Sachverständigen bzw. Gutachter