HMS verwaltet Mietwohnungen und Objekten unter Berücksichtigung der Rechte
und Pflichten sowie Interessen des Vermieters oder Eigentümers und deren Mieter
HMS verwaltet Mietwohnungen und Objekten unter Berücksichtigung der Rechte
und Pflichten sowie Interessen des Vermieters oder Eigentümers und deren Mieter
Miet-Verwaltung
Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, dessen Tätigkeit die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft ist, vertritt die Miet-Verwaltung den Hauseigentümer bzw. Vermieter gegenüber den Mietern, aber auch im Außenverhältnis hin zu Behörden, Versorgungs-, und sonstige Dienstleister. Als Grundlage für die rechtliche Konformität, dient das Bürgerliche Gesetzbuch. Darin ist das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar aufgesetzt. Die Kernaufgaben der Miet-Verwaltung bestehen aus der Grund-, der Kaufmännischen-, und wenn vom Auftraggeber gewünscht auch aus der Technischen-Verwaltung. Das Dienstleistungsspektrum, sowie detaillierte Aufgaben werden bei der Mietverwaltung im Verwaltervertrag detailliert benannt.
Allgemeine Grundverwaltung
- Vertretung des Eigentümers bzw. Vermieters mit seinen Rechten und Pflichten
- Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
- Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Abschluss und Prüfung von Verträgen z.B. Versicherungsverträge, Wartungsverträge
- Vertretung bei / mit Anwälten und vor Gericht
- Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand von Mieten oder Betriebskosten
- Beachtung mietrechtlicher Vorschriften und Gesetzen Vertretung bei / mit Anwälten und vor Gericht
- Korrespondenz mit oder zwischen Mietern und Vermieter
- Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen oder Mietminderungen
- Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
Kaufmännische Verwaltung
- Verwaltung und Verbuchung des Geldverkehrs
- Ausführung der monatlichen Sollstellung der Mietzahlungen und deren Überwachung
- Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter und ggf. Mahnung
- Abschluss und Prüfung von Verträgen z.B. Versicherungsverträge, Wartungsverträge
- Verwaltung der Mietkonten, Erhaltungsrücklagekonten sowie Kautionskonten
- Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
Technische Verwaltung
- Überwachung von Objekten, durch regelmäßige Objektbegehungen
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, nach vorangegangener Preisanfrage, Ausschreibung und Auftragsvergabe.
- Rechnungskontrolle, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
- Einführung und Kontrolle der Verkehrssicherungspflichten z.B. Winterdienst, Hausmeisterdienst, Einhaltung von Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Heizungsanlagen, Fahrstuhleinrichtungen usw...)
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber der Versicherung und dem Verursacher
- Einweisung Handwerker und Hausmeister
- Ggf. das Beauftragen von Sachverständigen bzw. Gutachter